WICHTIG
Wir bitten dringlich, zu Ihrem besuch bei uns um Vorlage der Versichertenkarte, Ab November 2023 arbeiten wir auch bei Rezepten und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen komplett digital. Ohne Versichertenkarte können diese nicht erstellt bzw. übermittelt werden.
HINWEIS für privat Versicherte
Ab Januar 2024 werden unsere privatversicherten Patienten zum „BEMA-Tarif“ behandelt, d.h. es gelten die in der BEMA 8für gesetzlich Versicherte) festgelegten Preise, nicht die der GOZ.
Luftfilteranlage
Angepasst an die derzeitige pandemische Situation sind alle Räume mit Luftfilteranlagen ausgestattet, um die Viren und Bakterienbelastung in der Atemluft zu filtern. Das schafft mehr Sicherheit für unsere Patienten und uns selbst.
Neue Röntgen-Technik
Seit dem 01.01.2021 röntgen wir hochmodern und strahlenarm in digitaler Technik.
Prophylaxe – insbesondere in Zeiten von Corona:
Nach der Prämisse ,,Gesund beginnt im Mund‘‘ wird – gerade in Zeiten von Corona und sonstigen Infektionen – eine ausreichende und ggf. erhöhte Prophylaxe (z.B. durch Professionelle Zahnreinigung, regelmäßige Kontrollen, Versiegelung bei Jugendlichen) empfohlen. Der Mundraum stellt unsere erste Abwehrbarriere dar: sind wir hier nicht gesund, hat unser Körper angegriffen von außen durch Viren und Bakterien erheblich weniger entgegenzusetzen.
WHO korrigiert irreführende Aussage:
Eine ungenaue und irreführende Meldung der WHO im August 2020 sorgte für Verwirrung. Es wurde ein ,,unkontrollierbares Übertragungsszenario‘‘ in Bezug auf Covid 19 auch bei Besuch öffentlicher Einrichtungen, insbesondere Arztpraxen dargestellt. Die WHO korrigiert diese Meldung inzwischen. Gemeint seien keine europäischen Länder- insbesondere nicht Deutschland. Deutschlands Hygienestandards in Praxen sei beispielshaft sehr hoch.
Gesundheitsfonds
Die Bundesregierung hat die Kassensätze für gesetzlich versicherte Patienten zum 01.01.09 vereinheitlicht. Für die meisten Patienten bedeutet dies eine Beitragssteigerung. Finanzieren tun sich die Kassen demnächst aus einem eigens dafür eingerichteten Fonds. Sollte das Geld hieraus nicht reichen, sind die Krankenkassen berechtigt, Zusatzbeiträge zu erheben.