Luftfilteranlage
Angepasst an die derzeitige pandemische Situation sind alle Räume mit Luftfilteranlagen ausgestattet, um die Viren und Bakterienbelastung in der Atemluft zu filtern. Das schafft mehr Sicherheit für unsere Patienten und uns selbst.
Neue Röntgen-Technik
Seit dem 01.01.2021 röntgen wir hochmodern und strahlenarm in digitaler Technik.
Prophylaxe – insbesondere in Zeiten von Corona:
Nach der Prämisse ,,Gesund beginnt im Mund‘‘ wird – gerade in Zeiten von Corona und sonstigen Infektionen – eine ausreichende und ggf. erhöhte Prophylaxe (z.B. durch Professionelle Zahnreinigung, regelmäßige Kontrollen, Versiegelung bei Jugendlichen) empfohlen. Der Mundraum stellt unsere erste Abwehrbarriere dar: sind wir hier nicht gesund, hat unser Körper angegriffen von außen durch Viren und Bakterien erheblich weniger entgegenzusetzen.
WHO korrigiert irreführende Aussage:
Eine ungenaue und irreführende Meldung der WHO im August 2020 sorgte für Verwirrung. Es wurde ein ,,unkontrollierbares Übertragungsszenario‘‘ in Bezug auf Covid 19 auch bei Besuch öffentlicher Einrichtungen, insbesondere Arztpraxen dargestellt. Die WHO korrigiert diese Meldung inzwischen. Gemeint seien keine europäischen Länder- insbesondere nicht Deutschland. Deutschlands Hygienestandards in Praxen sei beispielshaft sehr hoch.
Gesundheitsfonds
Die Bundesregierung hat die Kassensätze für gesetzlich versicherte Patienten zum 01.01.09 vereinheitlicht. Für die meisten Patienten bedeutet dies eine Beitragssteigerung. Finanzieren tun sich die Kassen demnächst aus einem eigens dafür eingerichteten Fonds. Sollte das Geld hieraus nicht reichen, sind die Krankenkassen berechtigt, Zusatzbeiträge zu erheben.
GOZ (für privat versicherte Patienten)
Für privat versicherte Patienten ist eine neue Abrechnungsgrundlage geplant.
Der Termin zur Einführung der neuen GOZ ist bereits mehrfach wegen Uneinigkeiten zwischen privaten Versicherungen, (Zahn-) Ärzten und der Bundesregierung verschoben worden. Neuer anberaumter Termin soll noch vor der Bundestagswahl derzeit der 01.07.09 sein.
Die neue GOZ in der derzeit von Bundesregierung und Privatkassen ausgearbeiteten Form stellt den privat Versicherten schlechter, da das Leistungspaket auf das begrenzt werden soll, was auch dem gesetzlich Versicherten zusteht. Für privat Versicherte bedeutet dies Zuzahlungen bei (Zahn-) Ärzten, sofern sie höherwertige Behandlungen oder nicht mehr bezuschusste Therapien in Anspruch nehmen wollen.